Vorstellung, Tätigkeitsbeschreibung

Wir im Büro für Naturwesen sind im Amt der Menschen eine neutrale völkerrechtliche Auskunftstelle im Naturrecht, im Glaube an den Schöpfer, mit dem Heiligen Auftrag, für die Freiheit, die Würde und für die Naturrechte des Menschen einzutreten und gemeinnützige, mildtätige, selbstlose Förderungen und Hilfen anzubieten.

Es handelt sich beispielsweise um Förderungen und Hilfen in den Bereichen der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Berufsbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege, Heimatkunde und Völker(ver)ständigung.

Insbesondere bieten wir Betreuung und Hilfe für schutzsuchende Menschen an, die, warum auch immer, (ver)folgt, (ver)trieben, drangsaliert werden und Opfer von Recht(ver)letzungen und Straftaten sind.

Die Erfüllung des von uns zum Ausdruck gebrachten Heiligen Auftrag, wird durch ehrenamtliche Mitwirkende geleistet. Wir bauen ein Netzwerk auf, indem wir Hilfe bietende Menschen intern aufnehmen und listen, welche selbstlos, auf Spendenbasis, mitwirken wollen um Hilfe suchende Menschen zu unterstützen.

Ein weitere Säule des Netzwerkes ist eine „Tausch-(Ver)leih-Geschenk-Börse“ die auf einer verlinkten Webseite allen Menschen zur Verfügung steht. Manche Menschen tragen dort jedoch Dinge zum Verkauf ein. Das ist nicht in unsrem Sinne und wir distanzieren uns davon, sind jedoch dankbar diese Plattform für unsere Zwecke nutzen zu dürfen.

Weiter Informationen sind unter den einzelnen Themen hier auf dieser Webesiete und detailliert in in unserer „Selbstauskunft“ zu finden.

Für Fragen oder weiteren Information(s)bedarf schreiben Sie uns gerne an:

bfn.amt-der-menschen@proton.me

Der Zehnte Teil aller Spendeneinnahmen wird an das ZentralMeldeAmt des Zivilschutzes zur Förderung weitergeleitet.

Zu den Emblemen auf dieser Webseite:

IZMR-Emblem: Eine völkerrecht-Hilfe-bringende Organsiation / Glauben(s)gesellschaft (im Sinne der Präambel im Grundgesetz und des Artikel 1, 25 und 140 im Grundgesetz) als Körperschaft im öffentlichen Recht im Amt der Menschen sowie Schutzmacht gemäß Genfer Abkommen IV – Zivilschutz SR 0.518.51 die (Artikel 11 Genfer Abkommen IV) allen Zivilisten zur (Ver)fügung steht.

Flammen-Emblem: Ein schamanisches Symbol welches die Ur-Rassen und Zivilisationen der Menschen eint.

Selbstauskunft Datei

Link Selbstauskunft (Tondatei)