Wir sind im Bereich des Zivilschutzes und für ehrenamtliche und mildtätige Hilfen auf Spenden angewiesen. Die laufenden Kosten beispielsweise für Büromaterialien und Büro-Betriebskosten wie Miete, Strom , Internetzugang und Server sowie Porto – und Reisekosten, KFZ Betriebskosten müssen finanziell bewältigt werden. Hilfen vor Ort, sei es für ein Recht-Beistand, oder als Beobachter oder für zu bewältigende Arbeiten können nur dann von uns realisiert werden, wenn das Notwendige dafür vorhanden ist.
Für die Herstellung von Transparenz hier einige Informationen:
Denjenigen Menschen, denen wir beispielsweise durch ein Schreiben mit völkerrechtlichen Klarstellungen/Forderungen unterstützt haben, senden wir das Formular „Spendenkonten“ oder je nach Hilfe-Umfang das Formular „ Für Wert Schätzung – Spende“. Auf dem letzteren Formular sind die eingesetzten Stunden angegeben, damit erkennbar ist, wie viel Zeit und Energie eingesetzt worden ist. Dies tun wir, um die wertvolle Arbeit des ehrenamtlichen Unterstützers zu würdigen.
Beispiele:
Unser Büro-Management-System mit allen erarbeiteten Texten/ Dokumenten/ Listen/Ablaufbeschreibungen etc. wurde von einem fachlich versierten Menschen entwickelt und aufgebaut, wofür ca. 300 Stunden eingesetzt worden sind. Bei einem (gering angesetzten!) Honorar von 30,00 Euro/Std. hätte dieser Mensch 9000,00 Euro in Rechnung stellen können.
Für den Aufbau unserer Webseite hat ein fachlich versierter Mensch ca. 80 Stunden Zeit und Energie eingesetzt und hätte bei einem (gering angesetzten!) Honorar von 30,00 Euro/Std. 2400,00 Euro in Rechnung stellen können.
Damit ein völkerrechtliches Schreiben aufgesetzt werden kann, ist es häufig notwendig, vom hilfesuchenden Auftraggeber Briefe/Korrespondenzen/Sachverhalte/Tatsachenberichte/Auskünfte zu berücksichtigen. In der Regel geht ein Gespräch voraus, zu berücksichtigende Dokumente werden uns (ausschließlich digital) zugesandt, diese werden analysiert und ein sich auch auf jene Sachverhalte beziehendes, völkerrechtliches Schreiben wird aufgesetzt, welches vom Auftraggeber freigegeben und dann per Einschreiben von uns versendet wird. Wenn möglich werden die von uns aufgesetzten Schreiben auch noch per Telefax und E-Mail an die Adressaten versandt. Abschließend werden alle Dokumente zusammengeführt. In unserem Büro-Management-System werden erhaltene und versandte Dokumente, verwendete Post-Label-Codes (Einwurf-Einschreiben) und die eingeleiteten Handlungen dokumentiert, archiviert und gesichert. Dieser hier beispielhaft geschilderte Ablauf enthält in übersichtlichen Fällen mind. 15 Stunden Energie/Zeiteinsatz.
Dazu kommen die laufenden Kosten für Kommunikation (Internet, Telefon), Druckerpatronen-,Tinte, Papier, Briefumschlag Porto für Einschreiben und Strom für PC, Server-Kosten, Miete und Nebenkosten für das Büro.
Wir wollen hiermit klarstellen, daß Spenden für das Büro für Naturwesen notwendig sind und daß jede erhaltene materielle Hilfe / Spende gewürdigt und wertgeschätzt wird, so wie sie gegeben werden kann und will.
Der Zehnte Teil unserer Spendeneinnahmen wird an das ZentralMeldeAmt des Zivilschutzes zur Förderung weitergeleitet.
Auf dem Formular „Spendenkonten“ sind zwei Konten für das Büro für Naturwesen und ein Konto für den Gründer des IZMR / ZentralMeldeAmt angegeben.
Auf dem Formular „Konten Restitution(s)gericht“ sind die Konten (national und international) des Gerichthof der Menschen – GdM ( COURT OF THE HUMAN BEINGS – CHB) angegeben.
Das Internationale Zentrum für Menschenrecht – IZMR und der Gerichtshof der Menschen – GdM sind besonders unterstützung(s)würdig, denn diese, leider auch auf Spenden angewiesene Organisationen bieten ein ZentralMeldeAmt für geschützte Zivilisten aus dem Genfer Abkommen IV – Zivilschutz SR 0.518.51 heraus, mit eigener Datenbank ,dem ZentralMeldeRegister, ein Gerichthof, welcher Feststellungen / Titel für eine Restitution von Menschenrecht(s)verletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewirken können.
Zur Erinnerung: Eine Menschenrecht(s)verletzung ist in der BRD kein Straftatbestand.
Wir alle, die das zwingende humanitäre Völkerrecht (im Sinne des Art. 25 GG) beanspruchen, diktieren und zitieren, haben im Wesentlichen drei Erschwernisfaktoren für die Erfüllung unseren Heiligen Auftrag, welche wir zum Bedenken hier bekannt geben:
- Wir sind wenige Menschen an der Zahl mit ausreichend Wissen und Zeit,
- wir haben wenig bis kein Geld und
- wir werden manchmal blockiert, gebremst und auch angegriffen durch juristische Personen des BRD-Treuhand-Systems.
Wir sind stets bemüht zum bestmöglichen Schutz und Beistand euch beizustehen.