Die Charta der Vereinten Nationen, auch als UN-Charta bekannt, wurde im Jahr 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen, um eine internationale Organisation zu etablieren, die Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit zwischen den Nationen fördert. Die Charta verfolgt das Ziel, Kriege zu verhindern, grundlegende Menschenrechte zu schützen und eine Plattform für Staaten zu bieten, um gemeinsam an globalen Herausforderungen zu arbeiten.
Hauptpunkte der UN-Charta:
- Gründung und Mitgliedschaft:
Die Vereinten Nationen wurden am 24. Oktober 1945 offiziell gegründet. Die Charta wurde von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet, und im Laufe der Jahre sind viele weitere Staaten beigetreten. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze der Charta zu respektieren und internationalen Frieden und Sicherheit zu fördern.
. - Hauptorgane der UN:
Die UN hat mehrere Hauptorgane, darunter die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Internationale Gerichtshof, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Sekretariat und der Trusteeship Council (Treuhandrat). Jedes Organ hat spezifische Aufgaben, die von der Förderung wirtschaftlicher Entwicklung bis zur Friedenssicherung reichen.
. - Friedenssicherung durch den Sicherheitsrat:
Der Sicherheitsrat ist das zentrale Organ für die Friedenssicherung. Er kann Maßnahmen wie diplomatische Sanktionen oder militärische Interventionen autorisieren, um Bedrohungen für den Weltfrieden zu begegnen. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, auch als P5 bekannt (China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten), haben ein Vetorecht.
. - Menschenrechte und Entwicklung:
Die UN setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sind. Zudem engagiert sie sich für wirtschaftliche und soziale Entwicklung, um Armut zu bekämpfen und die Lebensbedingungen zu verbessern.
. - Friedliche Beilegung von Streitigkeiten:
Die Charta fördert die friedliche Beilegung von internationalen Streitigkeiten. Staaten werden ermutigt, Konflikte durch Verhandlung, Schlichtung oder andere friedliche Mittel zu lösen, bevor auf Sanktionen oder militärische Maßnahmen zurückgegriffen wird.
. - Internationales Recht:
Die UN-Charta legt Grundsätze des Völkerrechts fest, die von den Mitgliedsstaaten respektiert werden sollen. Dies umfasst das Verbot von Angriffskriegen und die Achtung der Souveränität anderer Staaten.
Die Charta der Vereinten Nationen bleibt ein zentrales Dokument für die internationale Zusammenarbeit und dient als Leitfaden für die Arbeit der UN, um globale Herausforderungen anzugehen und eine bessere Welt für alle zu schaffen.
UN-Charta
Die Charta der Vereinten Nationen ist die „Verfassung“ der Vereinten Nationen (UN). Sie wurde am 26. Juni 1945 durch die 51 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet (Polen unterzeichnete später und wurde dadurch 51. Gründungsmitglied) und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem sie von den damals fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (Frankreich, Sowjetunion (1991 Rechtsnachfolge durch Russische Föderation), China (von 1945 bis 1971 repräsentiert durch die Republik China, seit 1971 repräsentiert durch die Volksrepublik China), Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Kurztitel: | UN-Charta (im deutschen Amtsgebrauch VN-Charta) |
| Voller Titel: | Charta der Vereinten Nationen |
| Typ: | Völkerrechtlicher Vertrag |
| Rechtsmaterie: | Völkerrecht |
| Gültigkeitsbereich: | Vertragsstaaten |
| Vertragsstaaten: | 192 |
| Abkürzung: | UN-Ch. |
| UNTS: | Bd. XV (1945), S. 143 |
| Unterzeichnung: | 26. Juni 1945 |
| Inkrafttreten: | 24. Oktober 1945 |
| Beitritt Deutschland: | 6. Juni 1973 (BGBl. II (1973, S. 430) |
| Beitritt Österreich: | 14. Dezember 1955 |
| Beitritt Schweiz: | 10. September 2002 (BGBl. II 2003, S. 208) |
| Aktuelle Fassung: | 28. August 1980 (BGBl. II 1980, S. 1252) |
Die Charta als völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Änderungen der Charta erfordern eine 2/3-Mehrheit, darunter die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
| Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der UN-Charta 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks |
Inhalt der UN-Charta
- Kapitel: Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen (Art. 1, 2)
- Kapitel: Mitgliedschaft (Art. 3–6)
- Kapitel: Organe (Art. 7, 8)
- Kapitel: Die Generalversammlung (Art. 9–22)
- Kapitel: Der Sicherheitsrat (Art. 23–32)
- Kapitel: Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Art. 33–38)
- Kapitel: Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Art. 39–51)
- Kapitel: Regionale Abmachungen (Art. 52–54)
- Kapitel: Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet (Art. 55–60)
- Kapitel: Der Wirtschafts- und Sozialrat (Art. 61–72)
- Kapitel: Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 73, 74)
- Kapitel: Das internationale Treuhandsystem (Art. 75–85)
- Kapitel: Der Treuhandrat (Art. 86–91)
- Kapitel: Der Internationale Gerichtshof (Art. 92–96)
- Kapitel: Das Sekretariat (Art. 97–101)
- Kapitel: Verschiedenes (Art. 102–105)
- Kapitel: Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit (Art. 106, 107)
- Kapitel: Änderungen (Art. 108, 109)
- Kapitel: Ratifizierung und Unterzeichnung (Art. 110, 111)
Siehe auch
Literatur
- Bruno Simma et al. (Hrsg.): The Charter of the United Nations: A Commentary. 2 Bände. 2. Auflage. München: C.H.Beck ; New York: Oxford University Press, 2002. ISBN 3-406-49900-7.
- Nico J. Schrijver: The Future of the Charter of the United Nations. In: Max Planck Yearbook of United Nations Law 10 (2006) S. 1–34.
Weblinks
- Text der Charta (deutsch)
- Text der Charta (englische Originalfassung)